Haus- und Platzordnung
Sommerfestival Moosburg
Kultur Moosburg e.V.
Veranstalter
Der Verein Kultur Moosburg e.V. übt auf dem Veranstaltungsgelände inkl. Umgriff und auf dem ausgewiesenen Parkplatz gemäß am Veranstaltungsgelände ausgehängten Plan das Hausrecht aus.
Die Anerkennung der Haus- und Platzordnung ist Voraussetzung der Zutrittsgewährung für Besucher und Darsteller zu dem Veranstaltungsgelände inkl. Umgriff und dem ausgewiesenen Parkplatz.
I. Geltungsbereich
Die Haus- und Platzordnung gilt im abgegrenzten Veranstaltungsgelände inkl. Umgriff und auf dem ausgewiesenen Parkplatz gemäß am Veranstaltungsgelände ausgehängten Plan.
II. Allgemeine Bestimmungen
1. AGB
Die AGB des Kultur Moosburg e.V. sind Bestandteil der Haus- und Platzordnung.
2. Haftung
Der Aufenthalt am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr. Für die vom Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden an Leben, Körper, Gesundheit, Gegenständen, mitgeführtem Eigentum oder Vermögen der Besucher haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Vorschriften.
Die elterliche Aufsichtspflicht bleibt unberührt. Eltern haften für ihre Kinder.
3. Anzeigepflicht
Unfälle oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Im Fall der nicht fristgerechten Anzeige ist der Veranstalter berechtigt, die Leistung von Schadensersatz zu verweigern.
4. Videoüberwachung
Der Veranstalter weist darauf hin, dass das abgegrenzte Veranstaltungsgelände inkl. Umgriff und dem ausgewiesenen Parkplatz während der gesamten Zeit, auch und insbesondere außerhalb der Veranstaltungszeiten, aus Sicherheitsgründen videoüberwacht wird.
Die Videoaufzeichnungen werden für max. einen Monat ab Aufnahmedatum gespeichert.
III. Regelungen während der Aufführungszeiten
1. Eingangskontrollen
Es finden Eingangskontrollen statt. Das Sicherheits- und Ordnungspersonal ist berechtigt, Personen daraufhin zu untersuchen, ob sie Gegenstände bei sich tragen, deren Mitnahme verboten ist (III. 5). Jeder Besucher hat einen gültigen amtlichen Ausweis mit Lichtbild mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Jeder Besucher ist beim Betreten des Veranstaltungsgeländes verpflichtet, den Ordnern seine Einlassberechtigung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen oder seine sonstige Berechtigung nachzuweisen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt.
Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, wird der Zutritt verwehrt. Der Zutritt kann auch verweigert werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass eine Person die Vorstellung stört oder andere Besucher belästigt.
Eine Person kann auch zurückgewiesen werden, wenn sie die zum Ausfführungszeitpunkt geltenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben oder vom Veranstalter im Rahmen seines Hausrechts nach billigem Ermessen angeordneten Maßnahmen im Rahmen eines Epedemie-/Pandemiegeschehen (z.B. Impfstatus, Maskenpflicht, Abstandsregeln) nicht einhält.
Ein Anspruch der zurückgewiesenen Besucher auf Erstattung des Eintrittsgeldes ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
2. Aufenthalt
Zuschauer haben den auf der Eintrittskarte angegebenen oder bei Änderung des Bestuhlungsplans den durch die Ordner zugewiesenen Platz einzunehmen.
Innerhalb des Aufführungsgeländes und deren Anlagen sind die vorgesehenen Wege zu nutzen.
Wird das Veranstaltungsgelände verlassen, kann während der Dauer der Veranstaltung ein erneuter Zutritt nicht gewährt werden.
Ein Ersatz des Eintrittspreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.
3. Verhalten an den Veranstaltungsorten
Alle Personen, die einen Aufführungsort betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird. Alle Personen, die einen Veranstaltungsort betreten, haben den Anweisungen der Ordner, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes sowie den Lautsprecherdurchsagen Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt, kann vom Veranstaltungsort verwiesen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt in diesem Fall nicht.
Alle Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Unbeschadet dieser Haus- und Platzordnung können erforderliche weitere Anforderungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden.
Alle Personen, die einen Veranstaltungsort betreten, sind aufgefordert, Abfälle in den zur Verfügung stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
Das Stehen auf den Sitzen in den Zuschauerbereichen ist untersagt.
Die Mitnahme von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
Ebenso ist es nicht gestattet, ohne Genehmigung des Veranstalters, Drucksachen zu verteilen.
Die Erstellung von Bild- und Tonaufnahmen ist verboten.
Tiere sind auf dem Veranstaltungsgelände nicht zugelassen.
4. Einwilligung in Bild- und/oder Tonaufnahmen
Alle Personen, die einen Aufführungsort betreten, willigen unwiderruflich und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien in die unentgeltliche Verwendung ihres Bildes und ihrer Stimme für Fotografien, Live-Ubertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, ein. §23 Abs. 2 Kunsturhebergesetz bleibt unberührt.
5. Verbotene Gegenstände
Wenn nicht ausdrücklich vom Veranstalter gestattet, ist allen Personen untersagt, folgende Gegenstände an den Veranstaltungsort zu bringen oder mit sich zu führen:
- Spitze und gefährliche Gegenstände
- Schirme
- Feuerwerkskörper und Rauchbomben
- Mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren etc.
- Stühle
- Laser-Pointer
In Zweifelsfällen entscheidet der Ordnungsdienst über die Gefährlichkeit eines mitgeführten Gegenstandes.
Verbotene Gegenstände werden vom Ordnungsdienst für den Zeitraum der Aufführung verwahrt und können von den Besuchern nach Verlassen des Veranstaltungsortes an der Abendkasse abgeholt werden, sofern sie nicht sicherzustellen sind.
6. Fundsachen
Gefundene Gegenstände sind bei den Ordnern oder an der Abendkasse abzugeben. Sie können an der Abendkasse abgeholt werden.
IV. Anerkennung der Haus- und Platzordnung
1.
Mit Betreten des Veranstaltungsgeländes wird die Haus- und Platzordnung anerkannt.
2.
Sollte ein Punkt der Haus- und Platzordnung unwirksam sein, so bleiben die anderen Punkte davon unberührt.
V. Zusätzliche Bestimmungen
1.
Der Veranstalter hat keinen Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
2.
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Das Tragen von Gehörschutz wird empfohlen. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Insbesondere für Schäden, die dadurch entstehen, dass kein Gehörschutz getragen wird, wird keine Haftung übernommen.
3.
Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
Gez. Kultur Moosburg e.V.